Oft werden Beschäftigte gebeten, ihr Arbeitszeugnis selbst vorzuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht machen möchte? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sein eigenes Arbeitszeugnis verfasst und es dem Vorgesetzten vorlegt? Hier gibt es eine klare Antwort: Nein. „Die Arbeitgeberin ka
Dieser Artikel (ID: 1924563) ist am 19.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30).