Oft werden Beschäftigte gebeten, ihr Arbeitszeugnis selbst vorzuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht machen möchte? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sein eigenes Arbeitszeugnis verfasst und es dem Vorgesetzten vorlegt? Hier gibt es eine klare Antwort: Nein. „Die Arbeitgeberin kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst schreibt“, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. „Wer das nicht möchte, kann es daher einfach verweigern.“ Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es für Arbeitnehmer ein Vorteil sein kann, das Zeugnis selbst zu verfassen. Schließlich könne man dann die jeweiligen Formulierungen im Zeugnis so gestalten, dass diese positiv ausfallen. dpa