FINANZEN

Kein Steuervorteil durch Krankengeld

von Redaktion

Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können bei der Einkommensteuer nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1306/20) weist der Bund der Steuerzahler hin. In dem konkreten Fall erhielt eine Steuerzahlerin im Streitjahr sowohl Arbeitslohn als auch Krankengeld. Auf das Krankengeld musste sie die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen. Krankengeld ist generell steuerfrei, es unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt, wird also bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt – und kann diesen entsprechend anheben. So war es auch bei der Frau. Für sie ergab sich daraus eine Erhöhung der zu zahlenden Einkommensteuer für den Arbeitslohn. Die Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigte das Finanzamt nicht steuermindernd. Dagegen klagte die Steuerzahlerin: es komme zu einer Doppelbesteuerung jetzt und später bei der Rente. Die Klage war allerdings erfolglos.  dpa

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