LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Renovierung erst nach dem Auszug

von Redaktion

Das Mietverhältnis läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist. Das bedeutet für Sie: Während dieser Zeit darf der Vermieter nicht einfach in die Wohnung und renovieren. Das wäre nur der Fall, wenn ein wirklicher Mangel vorliegt, der schnell behoben werden muss. Der Vermieter kann in Ihrem Fall also die Wohnung erst dann renovieren, wenn sie leer ist. Angst vor einer Baustelle brauchen Sie nicht haben. Und wenn wirkliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, muss der Vermieter dies drei Monate vorher ankündigen. Dann ist die Kündigungsfrist ohnehin abgelaufen. Denn für Sie als Mieterin gelten immer drei Monate Kündigungsfrist, egal wie lange Sie schon in der Wohnung leben. Einzige Ausnahme: Im Mietvertrag ist etwas anderes geregelt.

Artikel 2 von 6