Ast kracht aufs Auto: Fahrer haftet

Ein Autofahrer hatte sein Auto neben einem Privatgrundstück geparkt und fand dieses durch einen Ast beschädigt vor. Für den Schaden war hier nicht der Gartenbesitzer verantwortlich zu machen, entschied das Landgericht Wuppertal, auf das der ADAC hinweist (Az.: 4 O 3/22). Im konkreten Fall hatte der

Samstag, 27. Dezember 2025

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