Ein Autofahrer hatte sein Auto neben einem Privatgrundstück geparkt und fand dieses durch einen Ast beschädigt vor. Für den Schaden war hier nicht der Gartenbesitzer verantwortlich zu machen, entschied das Landgericht Wuppertal, auf das der ADAC hinweist (Az.: 4 O 3/22). Im konkreten Fall hatte der
Dieser Artikel (ID: 1928266) ist am 25.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).