Corona-Test ist positiv, Symptome bleiben aus

von Redaktion

Oft ist unklar, ob Arbeitnehmer nach einer Covid-19-Infektion im Betrieb erscheinen müssen

Hat jemand Krankheitssymptome, ist der Fall völlig klar: Die Person geht zum Arzt, bekommt eine Krankschreibung und kann dann zu Hause bleiben, anstatt zur Arbeit zu gehen. Aber was gilt eigentlich, wenn der Corona-Test positiv ist, sich jedoch keine Symptome zeigen? Müssen Beschäftigte dann zu Hause bleiben? Oder müssen sie trotz Corona-Infektion zur Arbeit erscheinen?

„Durch einen positiven Test ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Und wer nicht krankgeschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation“, sagt Rechtsanwalt Alexander Bredereck. Denn: „Bleibt der Arbeitnehmer ohne Krankschreibung einfach zu Hause, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung und sogar eine Kündigung riskieren, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist“, warnt Bredereck. Geht jemand aber trotz des positiven Testergebnisses zur Arbeit, gefährdet er unter Umständen seine Kolleginnen und Kollegen – da sie sich anstecken können. Arbeitsrechtlich sei der Arbeitnehmer in der Regel sogar verpflichtet, den Arbeitgeber auf die Infektion hinzuweisen.

Das Problem: „Derzeit gibt es dazu keine gesetzlichen Vorgaben, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen“, sagt Bredereck. Denn im Februar 2023 endete die Arbeitsschutzverordnung zu Corona. Seitdem wurde die Pflicht zum betrieblichen Infektionsschutz von Empfehlungen des Arbeitsministeriums abgelöst. Arbeitgeber können diese Empfehlungen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – sowohl bei Corona als auch bei Grippe. Denn Infektionsausbrüche sind regional weiterhin möglich. Demnach gilt: Liegt ein hohes Infektionsgeschehen vor, empfiehlt das Arbeitsministerium, zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen Personenkontakte zu reduzieren und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen. Das spricht dafür, dass Arbeitnehmer in dieser Situation andere Mitarbeiter nicht gefährden sollten.

Um das Dilemma zu lösen und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Bredereck Arbeitnehmern: „Gehen Sie kein unnötiges Risiko oder Ärger mit dem Chef ein. Fragen Sie ihren Arbeitgeber, was Sie tun sollen.“

Die Betriebe müssen nach wie vor ein Hygieneschutzkonzept haben. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Alternativ könnte man auch überlegen, zu seinem Hausarzt zu gehen und nach einer Krankschreibung zu fragen. „Dann muss der Arzt entscheiden, was sinnvoll ist. Und der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite“, erklärt Bredereck. Vermutlich ist es die eleganteste Lösung, wenn Arbeitnehmer in so einem Fall ihren Chef informieren. Bürobeschäftigte haben zudem oft die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. dpa

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