Telefon- und Internetverträge können bei einem Umzug mitgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Das heißt: Der jeweilige Anbieter muss die vereinbarte Leistung und Laufzeit auch am neuen Wohnort erfüllen. Ist ihm das nicht möglich, etwa weil in der neuen Wohnung kein
Dieser Artikel (ID: 1928989) ist am 26.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).