Telefonvertrag gilt nach Umzug

von Redaktion

Telefon- und Internetverträge können bei einem Umzug mitgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Das heißt: Der jeweilige Anbieter muss die vereinbarte Leistung und Laufzeit auch am neuen Wohnort erfüllen. Ist ihm das nicht möglich, etwa weil in der neuen Wohnung kein DSL-, sondern ausschließlich ein Glasfaseranschluss besteht, können Verbraucher ihren Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Fall mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Teurer kann es allerdings für Verbraucher werden, die erstmals zusammenziehen. Ihre bestehenden Telefon- und Internetverträge werden nicht einfach aufgelöst, sofern die vereinbarte Leistung nach wie vor vom Anbieter erbracht werden kann. dpa

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