LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schuppen an Gartengrenze stört
Einen Anspruch auf Rückbau (Beseitigung) hätten Sie nur dann, wenn der Nachbar bei der Errichtung des Gebäudes vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit den Überbau getätigt hätte oder Sie vor oder gleich nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hätten. Da sich aus dem Sachverhalt hier