Peter S.: „Was ist, wenn eine Eigentümerversammlung Austausch der Heizanlage beschließt? Wer muss dafür bezahlen? Der Eigentümer oder der Nießbrauchnehmer, der ja auch alle Einnahmen bekommt?“
Grundsätzlich hat der Nießbraucher lediglich die Kosten der gewöhnlichen Unterhaltung der Immobilie zu tragen. Die Kosten für außergewöhnliche Maßnahmen verbleiben beim Eigentümer. Eine Heizungserneuerung stellt in der Regel eine solche außergewöhnliche Maßnahme dar, sodass in Ihrem Fall der Eigentümer die Kosten hierfür zu tragen hätte, wenn nicht etwas anderes zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher vereinbart wurde. Eine andere Kostentragung kann nämlich vertraglich vereinbart werden. Werfen Sie also am besten zunächst noch mal einen Blick in den Vertrag, ob eventuell eine andere als die gesetzliche Kostentragung geregelt wurde. Andernfalls wird für die Kosten der außergewöhnlichen Maßnahmen der Eigentümer aufkommen müssen.