LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Spart Nießbrauch Steuern?
Sie besitzen Ihr Haus im Rahmen eines Erbbaurechts. Hierzu wurde Ihnen vom Grundstückseigentümer der Grund und Boden quasi verpachtet, dafür konnten Sie Ihr Haus darauf errichten bzw. bis heute unterhalten, wofür Sie den Erbbauzins für einen bestimmten Zeitraum – maximal 99 Jahre – entrichten. Die R