LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Fehler im Protokoll der WEG-Versammlung
Grundsätzlich kann ein Eigentümer bei erheblichen Mängeln die Korrektur des Protokolls verlangen. Eine Korrektur ist jedoch nur dann erforderlich, wenn diese geboten ist, nicht jedoch bei „Bagatellen“. Das heißt, ein Korrekturanspruch besteht nur, wenn ein Eigentümer durch die Protokollierung rechts