Was die Krankenkasse extra leistet

von Redaktion

VON WOLFGANG DE PONTE

Geld für eine neue Brille? Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse ohnehin nicht zahlt, der irrt in vielen Fällen. das zeigt eine aktuelle Untersuchung von „Finanztest“ (Heft 10/2023). Allerdings ist es laut der Experten oft gar nicht so einfach herauszufinden, welche Zusatzleistungen eine Kasse zum gesetzlich festgelegten Umfang noch anbietet. Zur Brille steuern beispielsweise TK oder DAK Gesundheit rund 80 Euro und mehr bei, wenn man sich am Bonusprogramm beteiligt. Nur wer kennt schon genau dessen Möglichkeiten.

Leistungen

71 Krankenkassen haben die Experten verglichen. Was für Versicherte an Extras drin ist, zeigen diese Beispiele:

. Reiseimpfungen: 68 Krankenkassen bieten je nach Reiseland und Impfempfehlung bis zu 200 Euro und mehr als Zuschuss.

. Sportmedizinische Untersuchung: Hier sind zum Beispiel bei der Bergischen Krankenkasse bis zu 300 Euro drin.

. Fitness-Studio, Krebs- und Zahnvorsorge: Die IKK Berlin Brandenburg spendiert bis zu 95 Euro Bonus für alle drei Maßnahmen.

. Osteopathie: Hier lassen sich zum Beispiel mit der BKK Wirtschaft und Finanzen bis zu 360 Euro im Jahr sparen.

. Babyschwimmen, Seepferdchen-Kurs: Bis zu 242 Euro an Zuschuss zahlt zum Beispiel die AOK Bremen/Bremerhaven.

Auch an den Kosten für Gesundheitskurse wie Yoga, Tai-Chi oder Pilates beteiligen sich viele Kassen. Aber nicht immer geht es bei den Zusatzleistungen ums Geld. Einige Kassen bieten zum Beispiel eine Video- oder Telefonberatung zu medizinischen Fragen an, eine Patientenbegleitung oder vermitteln Facharzttermine. Das spart Wartezeiten und unterstützt Kranke und Hilfebedürftige. Im Fall der Bosch BKK hilft die Patientenbegleitung sogar bei der Organisation von Hilfsmitteln, Reha- oder Pflegeleistungen.

Beitragssätze

Beim Kassenvergleich sollte man aber nicht nur auf die Extras achten, sondern auch auf die Beitragssätze. Die bestehen aus zwei Teilen: der allgemeine Beitragssatz ist festgelegt und beträgt per Gesetz derzeit 14,60 Prozent bei allen Krankenkassen. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von der finanziellen Lage der einzelnen Kassen abhängig ist und deshalb auch schwanken kann. Laut „Finanztest“ sind die günstigsten Krankenkassen, die im gesamten Bundesgebiet allen Versicherten offenstehen, die BKK Firmus und die BKK Gildemeister Seidensticker. Beide Kassen verlangen derzeit einen Beitragssatz von insgesamt 15,50 Prozent. Auf Platz drei folgt die hkk mit 15,58 Prozent.

Zum Vergleich: Der Beitragssatz der AOK Bayern liegt derzeit bei 16,12 Prozent. Die teuersten bundesweiten Kassen sind die BKK VBU mit einem Beitragssatz von 16,40 Prozent und die BKK 24 (16,39 Prozent).

Ein knappes Prozent mehr oder weniger an Beitrag – was das konkret in Euro ausmacht, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Bei einem Brutto-Einkommen von 3000 Euro im Monat liegt die Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse aber immerhin bei rund 160 Euro im Jahr. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, sparen doppelt so viel wie Angestellte, da sie die Beiträge ja allein bezahlen und der 50-Prozent-Anteil des Arbeitgebers wegfällt.

Wechsel

Wer mit seiner Kasse unzufrieden ist, sollte, so der Tipp der „Finanztest“-Experten, wechseln. Das geht schnell und ist unkompliziert. Jede Kasse, die in Bayern für alle Versicherten offen ist, muss sie annehmen, ganz unabhängig davon, wie alt jemand ist oder ob er aktuell behandelt wird. Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass man zuvor zwölf Monate Mitglied des Krankenkasse war, es sei denn, der Zusatzbeitrag wurde erhöht, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht.

Aber Achtung: Die meisten Leistungen sind zwar gesetzlich geregelt. Bei manchen haben die Kassen aber einen Auslegungsspielraum. Deshalb sollte man vor einem Wechsel klären, ob die neue Kasse auch für alle Leistungen in dem Umfang zahlt, den man benötigt. Das sollte man sich dann auch schriftlich zusichern lassen. Wichtig: die neue Kasse übernimmt genehmigte Leistungen nicht automatisch. Laut Finanztest wird aber eine bereits begonnene Behandlung (zum Beispiel Physiotherapie oder Reha-Sport) in der Regel von der neuen Kasse nicht abgelehnt. Genehmigte, aber noch nicht begonnene Therapien müssen dagegen neu genehmigt werden.

Regulär wird eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats gültig. Um zu kündigen, genügt es, der neuen Kasse zu erklären, dass man Mitglied werden will. Fast alle Kassen bieten dazu auf ihrer Internetseite Anträge. Eine schriftliche Kündigung der alten Kasse ist nicht notwendig. Die wird von ihrer neuen Kasse informiert.

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