Homeoffice unter Palmen

von Redaktion

VON CLAUDIA LINDENBERG

Arbeiten, wo andere Urlaub machen – wer hat davon nicht schon einmal geträumt? Je nach Arbeitgeber lässt sich dieser Traum zumindest kurzzeitig realisieren. Das nennt sich auf Neudeutsch dann „Workation“ (eine Wortschöfung aus den englischen Begriffen für Arbeit und Urlaub). Doch bevor der Laptop unter Palmen aufgeklappt werden kann, sollten sich Arbeitnehmer genau über Themen wie Steuern, Sozialversicherung und Aufenthaltsrecht informieren.

Stimmt der Arbeitgeber zu, sind feste Vereinbarungen zu Fragen wie etwa den Arbeitszeiten empfehlenswert. Vonmobiler Arbeit im Ausland auf eigene Faust ist dringend abzuraten: „Der Arbeitgeber sollte unbedingt informiert werden, denn auf ihn kommen einige Verpflichtungen zu“, warnt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Digitalverband Bitkom.

Anspruch

Einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht, schon gar nicht auf Homeoffice im Ausland. Arbeitsnehmer sind hier auf den guten Willen des Chefs angewiesen. Doch viele Arbeitgeber haben durchaus gute Erfahrungen mit Homeoffice gemacht und sind dann vielleicht auch einem Auslandsaufenthalt gegenüber aufgeschlossen. Fragen lohnt sich allemal.

Arbeitsrecht, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis

Was beachten? Es gelten die jeweiligen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Wer einen Workation-Aufenthalt von mehr als 30 Tagen plant, ist mit einer arbeitsrechtlichen Zusatzvereinbarung auf der sicheren Seite. Generell können EU-Bürger sich länger in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufhalten und auch dort arbeiten, eine Arbeitserlaubnis benötigen sie nicht. In Island, Liechtenstein und Norwegen ist aufgrund der Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten möglich, gleiches gilt für die Schweiz, allerdings sollten nationale Vorschriften zur Arbeitserlaubnis beachtet werden. Bei Workation in anderen Ländern sind die Vorgaben komplexer.

Sozialversicherung

Auch in puncto Sozialversicherung kommt es auf das Zielland an: Unkompliziert ist das Thema in EU-Ländern, Liechtenstein, Island, Norwegen, Großbritannien, Nordirland sowie in der Schweiz. Für diese Staaten gilt im Rahmen der „Entsendung“, dass Mitarbeiter bei Aufenthalten von bis zu 24 Monaten in der deutschen Sozialversicherung bleiben, sofern der Arbeitgeber den dafür erforderlichen Antrag A1 bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) stellt.

Homeoffice in anderen Ländern ist in puncto Sozialversicherung aufwendiger zu planen, insbesondere wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht. „Gibt es kein Abkommen, laufen Arbeitnehmer Gefahr, doppelt Sozialversicherungsbeiträge zu berappen“, gibt Bitkom-Juristin Erdmann zu bedenken.

Steuern

Um das Thema Steuern kommt nicht umhin, wer länger als 183 Tage im Ausland im Homeoffice arbeiten will. Bei kürzeren Aufenthalten greift die deutsche Besteuerung, bei längeren wird auch im Ausland Steuer fällig und es gelten Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Wichtig: Wer im Anschluss an seinen Urlaub Homeoffice im Ausland plant, sollte beachten, dass auch die Urlaubstage mitgezählt werden.

Daueraufenthalt

Die bereits genannten Regelungen greifen bei dauerhaftem Homeoffice im Ausland in der Regel nicht mehr und es wird dann schwierig, nach deutschem Arbeitsrecht für den Arbeitgeber tätig zu sein. Als Lösung kann sich anbieten, freiberuflich für den Arbeitgeber tätig zu sein – sofern Regelungen zur Scheinselbstständigkeit keine Probleme bereiten.

Unterkunft

Bei der Wahl des Quartiers im Ausland sollte auf eine geeignete Ausstattung geachtet werden: Ist etwa ein brauchbarer Arbeitsplatz vorhanden? Gibt es beispielsweise eine Klimaanlage? Existiert eine ausreichende Internetverbindung? Empfehlenswert ist hier eine Übertragungsrate von mindestens 50 mbit Download und 10 mbit Up- load, dann ist das Arbeiten mit Programmen wie Teams oder Zoom aus der Ferne problemlos möglich.

Eigene Wohnung

Die Wohnung am Heimatort kann man vorübergehend vermieten. Wer selbst Mieter ist, muss vorher aber unbedingt die Erlaubnis dazu bei seinem Vermieter einholen, ansonsten droht schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung.

Mehr Informationen

Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 2. November. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Homeoffice“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie senden eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

Artikel 2 von 5