Für ein Jahr im Ausland lernen oder studieren und weiterhin Kindergeld beziehen? Einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 11/21) zufolge ist das kein Problem. Wer sich aber dazu entschließt, die Ausbildung im außereuropäischen Ausland fortzuführen, sollte zumindest für mehr als die Hälfte der a
Dieser Artikel (ID: 1938115) ist am 12.10.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).