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Was, wenn der Sohn den Pflichtteil will?

von Redaktion

In der Tat könnte jeder Sohn seinen Pflichtteil verlangen. Im Normalfall, wenn Sie also mit Ihrem Ehemann im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, beträgt der Pflichtteil eines jeden Sohnes ein Achtel des Nachlasswertes. Allerdings müssen die Söhne den Pflichtteil nicht verlangen. Oft baut man deshalb in ein Berliner Testament eine sogenannte Strafklausel ein, wonach ein Sohn, der den Pflichtteil verlangt, auch beim zweiten Erbfall, also dem Tod der Mutter, nur den Pflichtteil erhält. Gibt es keine solche Klausel, dann stellt sich die Frage, ob der überlebende Ehegatte den betreffenden Sohn noch enterben kann, falls dieser den Pflichtteil fordert. Ob dies möglich ist und so eine Abschreckungswirkung erzielt werden kann, hängt von der genauen Fassung des Testaments ab. Hierzu sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.

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