LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Der Mieter muss den Glasschaden zahlen

Zuerst ist festzustellen, ob der Mieter überhaupt für diesen Glasschaden haftet. Tatsache ist laut Sachverhalt, dass Ihr Mieter den Grill auf dem Balkon so dicht an die Scheibe gestellt hat, dass diese aufgrund der Wärmeentwicklung beschädigt wurde. Diesen Schaden hat Ihr Mieter also kausal durch se

Samstag, 27. Dezember 2025

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