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Der Mieter muss den Glasschaden zahlen

von Redaktion

Zuerst ist festzustellen, ob der Mieter überhaupt für diesen Glasschaden haftet. Tatsache ist laut Sachverhalt, dass Ihr Mieter den Grill auf dem Balkon so dicht an die Scheibe gestellt hat, dass diese aufgrund der Wärmeentwicklung beschädigt wurde. Diesen Schaden hat Ihr Mieter also kausal durch sein Handeln verursacht, da es vorhersehbar war, dass das Glas zu Bruch gehen kann, wenn es durch den Grill zu stark aufgeheizt wird. Es liegt daher zumindest ein fahrlässiges Verhalten des Mieters und damit ein Verschulden vor. Damit ist der Mieter Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Er muss die Scheibe bezahlen.

Ob der Mieter diesen Schaden letztlich von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt bekommt, kann Ihnen egal sein. Das ist ein Problem Ihres Mieters, der gegebenenfalls diese Kosten gegen seine Haftpflichtversicherung einklagen müsste. Ob hier auch Ihre Glasversicherung oder Gebäudeversicherung (die oft eine Glasversicherung enthält) greifen würde , kann dahingestellt bleiben, da der Schaden vorrangig von dem ersetzt werden sollte, der ihn verursacht hat.

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