Mit dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis auf dessen Erben über. Wollen Vermieter den Vertrag wirksam kündigen, müssen sie die Kündigung allen Erben gegenüber aussprechen. Die Kündigung nur einem Erben gegenüber ist ungenügend. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 1
Dieser Artikel (ID: 1940888) ist am 17.10.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).