LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn der Lebenspartner erben soll
Zwischen Grundbuch und Testament besteht kein Widerspruch: Das Grundbuch gibt die derzeitige Rechtslage wieder, wonach jedem ein Miteigentumsanteil von der Hälfte gehört. Das Testament ist wiederum so auszulegen, dass Ihre Verwandte vom Lebensgefährten nach dessen Tod dessen Miteigentumsanteil erhäl