Zwischen Grundbuch und Testament besteht kein Widerspruch: Das Grundbuch gibt die derzeitige Rechtslage wieder, wonach jedem ein Miteigentumsanteil von der Hälfte gehört. Das Testament ist wiederum so auszulegen, dass Ihre Verwandte vom Lebensgefährten nach dessen Tod dessen Miteigentumsanteil erhält, sodass ihr dann die gesamte Immobilie gehört. Allerdings ist das Testament offensichtlich laienhaft formuliert und sollte überprüft werden.
Am besten ist es bei Lebensgefährten ohnehin, wenn sie wechselseitig in einem Erbvertrag bestimmen, dass beim Tod des einen dessen Hälfte an den anderen übergeht. Auf diese Weise ist Rechtssicherheit geschaffen. Denn ohne eine solche Bestimmung in einem Testament oder einem Erbvertrag erben Lebensgefährten voneinander nichts, nicht einmal ein Erinnerungsstück, stattdessen erben unter Umständen weit entfernte Verwandte.