Bei der Kfz-Versicherung Geld sparen

von Redaktion

VON PETER LÖSCHINGER

Gestiegene Reparaturkosten und höhere Schadensquoten führen zu Preisanpassungen der Kfz-Versicherer von teils „historischem Ausmaß“: Wie eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox ergab, liegen die Beiträge derzeit bis zu 16 Prozent über denen des Vorjahrs. Doch nicht alle Anbieter erhöhen gleich stark, erläutert die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2023) und gibt Tipps.

Sparoptionen prüfen

Vertragsoptionen wie Werkstattbindung bei Kaskoschäden, eingeschränkter Fahrerkreis, Telematiktarife (ein Zusatzgerät im Auto kontrolliert die Fahrweise) oder jährliche anstelle halb- respektive vierteljährlicher Zahlweise der Rechnung können Einsparungen bringen. Immer überprüfen: Stimmt meine angegebene Laufleistung noch? Denn wer etwa Arbeitswege durch mehr Homeoffice einspart, kann die neuen Laufleistungen – meist auch unterjährig – melden und sparen. Allerdings müssen auch Mehrleistungen gemeldet werden.

Vergleiche und Wechselwille können Geld sparen. Dabei aber nicht nur nach den billigsten Tarifen allein gucken, sondern auch danach, ob sich die neuen Leistungen zu den bisherigen nicht ungewollt ändern.

Wer nicht wechseln will, kann den bisherigen Anbieter mit Verweis auf etwaige Kündigungsgedanken kontaktieren und nach besseren Konditionen fragen.

Kfz-Haftpflicht

Zwingend ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt bei Unfällen die Schäden Dritter. Ratsam sind laut „Finanztest“ eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 15 Millionen Euro Maximaldeckung pro geschädigter Person. Auch auf die „Mallorca-Police“ achten: Sie erhöht die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für Leihwagen im Ausland mindestens auf ein in Deutschland vorgeschriebenes Niveau. Wenn das als Minimum gegeben ist, lässt sich der neue Tarif in der Regel nach dem günstigsten Preis aussuchen. Für alte Gebrauchtwagen ist dieses Minimum meist ausreichend. Doch vergleichen lohnt auch hier. Denn die freiwillige Teilkaskoversicherung kostet im Bundle oft nicht viel mehr, so „Finanztest“.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkasko greift etwa bei Brand-, Sturm- oder Hagelschäden und Diebstahl. Hier ist unter anderem darauf zu achten, dass nicht nur direkte Schäden durch Tierbisse, sondern auch Folgeschäden mit mindestens 5000 Euro abgedeckt sind. Auch bei Wildunfällen sind besser „Tiere aller Art“ oder „alle Wirbeltiere“ mit drin. Zudem ist wie bei Kaskoversicherungen generell auf den Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit zu achten. Meist ein Standard. Ansonsten könnte ein Versicherer bei grober Fahrlässigkeit Leistungen im Verhältnis zur Schwere des Vergehens kürzen oder sogar entfallen lassen.

Vorsicht: Kürzungen etwa wegen grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Diebstahl, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind davon in der Regel ausgenommen. Dabei gelten die Bedingungen der Einzelverträge.

Für einen Rundumschutz speziell von Neuwagen, teure Gebrauchte und E-Autos kann eine Vollkasko dienen. Sie umfasst alle Punkte der Teilkasko und begleicht zudem Schäden durch Vandalismus und solche, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen. Generell hält „Finanztest“ für Kaskoversicherungen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teil- und 300 Euro in der Vollkasko für sinnvoll. Bis zu diesen Summen zahlt man den Schaden dann selbst. Niedrigere Summen machen aus der Erfahrung der Experten die Policen deutlich teurer – ohne nennenswerte Vorteile.

Kündigung

In der Regel endet das Versicherungsjahr der meisten Verträge am 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Es gibt aber Sonderkündigungsrechte: Etwa, wenn sich der Beitrag ohne Schadensfall erhöht.

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