LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Darf ich weiter zur Versammlung?
Die Hausverwaltung liegt mit ihrer Mitteilung richtig, dass Sie als Nießbraucher normalerweise nicht mehr berechtigt sind, an Versammlungen und den dortigen Abstimmungen teilzunehmen. Auch der Verwaltungsbeirat ist grundsätzlich nur den Wohnungseigentümern vorbehalten, sodass mit Ausscheiden aus der