LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Darf ich weiter zur Versammlung?

von Redaktion

Die Hausverwaltung liegt mit ihrer Mitteilung richtig, dass Sie als Nießbraucher normalerweise nicht mehr berechtigt sind, an Versammlungen und den dortigen Abstimmungen teilzunehmen. Auch der Verwaltungsbeirat ist grundsätzlich nur den Wohnungseigentümern vorbehalten, sodass mit Ausscheiden aus der Gemeinschaft automatisch auch Ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat erlischt. Eine gesonderte Kündigung ist also nicht erforderlich.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Wohnungseigentümer durch Vereinbarung eine abweichende Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats vorsehen und Sie erneut gewählt werden können. Unter Umständen besteht eine solche Vereinbarung bereits. Das können Sie im Zweifel bei der Hausverwaltung erfragen.

Die Grundsteuer können Sie grundsätzlich weiterhin bei der Nebenkostenabrechnung aufführen, solange Sie den Steuerbetrag tatsächlich bezahlen.

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