Eine Baugenehmigung kann mit der Zeit erlöschen. Wer nicht weiß, wann Baubeginn sein soll, sollte darum lieber noch keinen Bauantrag stellen. Das empfiehlt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Geltungsdauer ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern beträgt sie vier Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird. Dann wird ein neuer Bauantrag fällig. Etwas anderes gilt nur, wenn die Frist nach schriftlichem Antrag verlängert wird. Ein solcher Antrag hat laut Rechtsanwältin Stoldt allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die eigenen Pläne dem dann geltenden öffentlichen Baurecht nicht widersprechen. Eine Baugenehmigung kann auch dann ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bau längere Zeit unterbrochen wird.