Egal, ob Überschwemmungsschäden durch Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen: In der Regel deckt diese eine Teilkaskoversicherung ab. In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkasko-Schutz bereits enthalten. Dieser greift nach Elementarereignissen, zu denen Hagel- und Sturmschäden gehören. Wird ein
Dieser Artikel (ID: 1944418) ist am 23.10.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).