Buchung trotz Reisewarnung

von Redaktion

Wer trotz einer Reisewarnung eine Reise bucht und dann wegen bereits absehbarer Einschränkungen doch storniert, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. In dem Fall ging es um die Pauschalreise in die Dominikanische Republik. Für das Land bestand wegen der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Buchung im September 2020 bereits eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Klägerin buchte dennoch – und trat dann eine Woche vor dem Hinflug im März 2021 unter Berufung auf die nach wie vor herrschende Pandemie von der Reise zurück. Die Anzahlung wollte die Klägerin zurückhaben, scheiterte jedoch in den Vorinstanzen und nun auch vor dem BGH (X ZR 103/22).

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