LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wir haben das Berliner Testament geschrieben und uns gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Bei einer Merkur-Leserfrage haben wir erfahren, dass unsere Kinder beim ersten Erbfall schon den Freibetrag nützen können, wenn der verbleibende Elternteil den Nießbrauch erhält. Sollte ich die Erstversterbende sein, muss ich auch im Grundbuch stehen, damit meine Kinder den Freibetrag geltend machen können?“
Was muss im Grundbuch stehen?
Ihr Eigenheim steht im Alleineigentum Ihres Mannes, denn nur er allein ist im Grundbuch eingetragen. Sollte Ihr Mann vor Ihnen versterben, würde das Eigenheim aufgrund Ihres Berliner Testaments an Sie vererbt werden und dann nach Ihrem Tod an Ihre beiden Kinder, wa