FINANZEN

Freistellungsauftrag beugt Steuer vor

von Redaktion

Vier Prozent Zinsen pro Jahr bietet inzwischen so manche Bank auf Guthaben. Bei einem Anlagebetrag von 10 000 Euro sind das schon mal 400 Euro jährlich. Abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent verbleiben Sparern allerdings nur 294,50 Euro. Den Rest führt die Bank im Zweifel direkt ans Finanzamt ab. Das muss aber nicht sein.

Denn Kapitalerträge in Höhe von 1000 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 2000 Euro für Verheiratete können Sparer steuerfrei behalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Soll die Bank bis zu dieser Höhe keine automatischen Steuerabzüge vornehmen, müssen Kunden ihr das mitteilen – und zwar mit einem Freistellungsauftrag. Formulare stellt die Bank zur Verfügung, oftmals geht das auch via Onlinebanking. Wer verschiedene Sparkonten bei unterschiedlichen Finanzinstituten hat, kann den Freistellungsauftrag auch aufteilen – und zum Beispiel bei zwei Banken einen Freistellungsauftrag in Höhe von je 500 Euro hinterlegen.

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