Unwirksame Klauseln in Parship-Verträgen

von Redaktion

Im Streit um die Kündigungsmöglichkeiten bei der Dating-Plattform Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine bis Anfang vergangenen Jahres geltende Klausel für teilweise unwirksam erklärt. Betroffen sind sechs- oder zwölfmonatige Verträge, die sich automatisch um ein volles Jahr verlängerten, sofern sie nicht zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wurden. Das schränke die Freiheit der Verbraucher zu sehr ein, erklärte Gerichtssprecherin Christina Schachten. Die automatische Verlängerung um ein Jahr bei Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten beanstandete der Zivilsenat nicht.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte eine Musterfeststellungsklage erhoben. Das Urteil werteten die Verbraucherschützer als Erfolg. Für die Verbraucher gehe es oft um mehrere hundert Euro.

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