Wolfgang B.: „Ich wohne in einer Reihenhausreihe mit drei Vierspännern. Nun möchte ein Hauseigentümer vor seinem Haus, aber noch auf seiner dem Alleineigentum zuzurechnenden Fläche (ca. 1,5 m Abstand zur Miteigentumsfläche), eine Wärmepumpe installieren. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist dies der einzig sinnvolle Ort für die Anbindung an die bestehende Heizungsanlage. Wie sieht es hier mit den Abständen zum Miteigentum (Weg/Grünstreifen) bzw. zu den Nachbarn dieser Häuserreihe aus. Spielt für den Abstand – vor allem zum Nebenhaus – auch die Lärmentwicklung der Wärmepumpe eine Rolle?“
Grundsätzlich kann Ihr Nachbar eine Wärmepumpe auf seinem Grundstück installieren. Welche Abstände bei der Installation von Wärmepumpen einzuhalten sind, ist in der bayerischen Rechtsprechung bisher nicht abschließend beurteilt worden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Abstand zum Nachbarn grundsätzlich so gewählt werden, dass er mindestens drei Meter beträgt und die Lärmimmissionswerte eingehalten werden können. Das heißt also, je lauter die Wärmepumpe, desto weiter sollte sie vom Nachbargrundstück entfernt installiert werden.