Grundsätzlich ist es nicht verboten, etwa zu Halloween am Autosteuer kostümiert zur Party zu fahren. Wichtig aber: Weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit dürfen eingeschränkt werden, so der ADAC. Der große Kürbis- oder der Echsenkopf fallen damit flach. Wer sich nicht dran hält, muss mit einem Bu
Dieser Artikel (ID: 1949338) ist am 31.10.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).