Sorgerechtsentzug
Haben Eltern ihren 12-jährigen Sohn nicht mehr im Griff und rutscht der nach erheblichem Alkohol- und vermutetem Drogenkonsum immer weiter in eine Passivität ab (hier auch durch häufige „Verweigerung der Schulpflicht“ und eine Beteiligung an Straftaten), so kann den Eltern das Sorgerecht entzogen werden, so das Brandenburgische Oberlandesgericht. Das sei auch dann durchzuziehen, wenn es mit einer kompletten Trennung des Kindes von der Familie verbunden ist (AZ: 13 UF 132/15).
Notruf-Missbrauch
Ruft ein 20-Jähriger nach dem Konsum von Marihuana und Alkohol den Notruf der Polizei an und gibt er seine Personalien sowie seinen Aufenthaltsort mit der Information an, zu glauben, er habe einen Herzinfarkt erlitten, so muss er mit einer Strafe rechnen, wenn er zehn Minuten später erneut anruft und mitteilt, dass sein erster Anruf ein Scherz gewesen sei. Sind Rettungskräfte sowie Polizisten schon bei ihm, so hat sein Tun Konsequenzen. Wegen „Missbrauchs von Notrufen“ wurde er vom Amtsgericht München zu 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an fünf Beratungsgesprächen bei einer Jugendhilfeeinrichtung verurteilt. Weil bei ihm „behebbare Reifeverzögerungen“ nicht ausgeschlossen werden konnten, wurde Jugendrecht angewendet (AZ: 1013 Ds 461 Js 116867/19).
Schule beschmiert
Wird ein Schüler nachts gemeinsam mit anderen Jugendlichen (die nicht Mitschüler sind) in seiner Schule erwischt und führt er zwei zum Schul-inventar gehörende Smartboard-Stifte mit sich, mit denen im Gebäude Wände beschmiert worden sind, so darf die Schulkonferenz beschließen, ihn von einer fünftägigen Kursfahrt auszuschließen. Sein Argument, der Entschluss, in die Schule einzudringen, sei nach einer Party mit reichlich Alkohol und nur von den schulfremden Jugendlichen gefasst worden, zog nicht. Dass er durch das Verpassen der Fahrt auch Bildungserfahrung verliere, liege in der Natur einer solchen Strafe, so das Verwaltungsgericht Berlin (AZ: 3 L 1317/17). mh