LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer zahlt für den Schaden?

von Redaktion

Sofern eine Bauleistungsversicherung besteht, übernimmt sie grundsätzlich die entstandenen Schäden, in der Regel nicht nur an der Neubauleistung, sondern in Abhängigkeit von Ihrem Vertrag auch Schäden an der Altbausubstanz. Die Gebäudeversicherung wird wohl nicht für den Schaden aufkommen, das sie grundsätzlich nicht eintritt, wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist. Wurde der Umbau jedoch dem Versicherer gemeldet und hat dieser erklärt, dennoch für mögliche Schäden aufzukommen, könnte dies eine Alternative sein, falls keine Bauleistungsversicherung besteht.

Besteht keinerlei Versicherungsschutz und trifft den Bauunternehmer kein Verschulden, muss die Eigentümergemeinschaft für den entstandenen Schaden aufkommen.

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