Vor dem Wechsel auf Preis und Leistung achten

von Redaktion

In der Autoversicherung kommt es nicht allein auf den Preis an. Damit nach einem Anbieterwechsel auch die Leistung stimmt, sollte man laut ADAC auf folgende Punkte achten:

. Deckungssumme: Das ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung maximal bezahlt. Deshalb sollte die Summe möglichst hoch, im Idealfall bei der Höchstdeckung von 100 Millionen Euro, liegen.

. Mallorca-Police: Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.

. Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer. Ein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel auch dann, wenn der Versicherte – von Kindern abgelenkt – einen Unfall verursacht hat. Unfälle, bei denen Alkohol und Drogen im Spiel waren, sind davon in der Regel ausgenommen.

. Werkstattbindung: Wenn man sich im Vorfeld auf eine bestimmte Werkstatt festlegt, bieten manche Kfz-Versicherer zusätzliche Rabatte. Wer auf dem Land lebt, sollte aber zuvor prüfen, wie weit die nächste Partnerwerkstatt der Versicherung entfernt ist.

. Rabattschutz: Bei sehr günstigen Tarifen besteht laut ADAC die Gefahr, dass hier Rückstufungen schlechter für den Kunden ausfallen als marktüblich. Auch das gilt es im Vorfeld zu prüfen.

. Der Wechsel selbst ist jährlich in der Regel zum 1. Januar möglich, dann muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen. Bei einer Beitragserhöhung hat man immer ein Kündigungsrecht – bis einen Monat nach Erhalt des Schreibens. Kündigen sollte man per Einschreiben mit Rückschein – aber erst, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist. Versicherer können in der Teil- und Vollkasko Verträge ablehnen. Oft bietet der neue Versicherer einen kostenlosen Kündigungsservice. Dann braucht sich der Kunde darum nicht mehr zu kümmern.  mm

Artikel 4 von 6