In der Autoversicherung kommt es nicht allein auf den Preis an. Damit nach einem Anbieterwechsel auch die Leistung stimmt, sollte man laut ADAC auf folgende Punkte achten:
. Deckungssumme: Das ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung maximal bezahlt. Deshalb sollte die Summe möglichst hoch, im Idealfall bei der Höchstdeckung von 100 Millionen Euro, liegen.
. Mallorca-Police: Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.
. Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer. Ein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel auch dann, wenn der Versicherte – von Kindern abgelenkt – einen Unfall verursacht hat. Unfälle, bei denen Alkohol und Drogen im Spiel waren, sind davon in der Regel ausgenommen.
. Werkstattbindung: Wenn man sich im Vorfeld auf eine bestimmte Werkstatt festlegt, bieten manche Kfz-Versicherer zusätzliche Rabatte. Wer auf dem Land lebt, sollte aber zuvor prüfen, wie weit die nächste Partnerwerkstatt der Versicherung entfernt ist.
. Rabattschutz: Bei sehr günstigen Tarifen besteht laut ADAC die Gefahr, dass hier Rückstufungen schlechter für den Kunden ausfallen als marktüblich. Auch das gilt es im Vorfeld zu prüfen.
. Der Wechsel selbst ist jährlich in der Regel zum 1. Januar möglich, dann muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen. Bei einer Beitragserhöhung hat man immer ein Kündigungsrecht – bis einen Monat nach Erhalt des Schreibens. Kündigen sollte man per Einschreiben mit Rückschein – aber erst, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist. Versicherer können in der Teil- und Vollkasko Verträge ablehnen. Oft bietet der neue Versicherer einen kostenlosen Kündigungsservice. Dann braucht sich der Kunde darum nicht mehr zu kümmern. mm