Kosten für Handwerker oder Dienstleister kann man unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das gilt etwa, wenn Handwerker nach einem Sturm Schäden an einem privat genutzten Wohnhaus reparieren.
Wer Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Kosten dafür in seiner Einkommensteuererkläru
Dieser Artikel (ID: 1952168) ist am 06.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).