Wer alleinerziehend und geschieden ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erziehungsrente.
Voraussetzungen
Möglich ist das, wenn eine Person sich um ein minderjähriges Kind kümmert und der frühere Ehepartner stirbt. Allerdings muss die Ehe dafür nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein. D
Dieser Artikel (ID: 1952868) ist am 07.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).