VERBRAUCHER

Anspruch auf Erziehungsrente

Wer alleinerziehend und geschieden ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Voraussetzungen

Möglich ist das, wenn eine Person sich um ein minderjähriges Kind kümmert und der frühere Ehepartner stirbt. Allerdings muss die Ehe dafür nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein. D

Donnerstag, 6. November 2025

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