Zu viel gezahltes Elterngeld kann auch noch nach Jahren zurückgefordert werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg hervor (AZ: L 2 EG 1/23 D). Der Fall: Einer Mutter wurde im Jahr 2015 vorläufig Elterngeld für 12 Monate bewilligt. Bei der endgültigen Festsetzung kam aber ein
Dieser Artikel (ID: 1952869) ist am 07.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).