LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer im Pflegefall zahlen muss
Wird eine Person ein Pflegefall und genügt das Einkommen nicht zur Begleichung der Kosten, muss das Vermögen dieser Person grundsätzlich für die Pflegekosten eingesetzt werden. Es wird lediglich das sogenannte Schonvermögen nicht angetastet. Einzelheiten können in diesem begrenzten Rahmen nicht gekl