Steuern bei Untervermietung

von Redaktion

Stark gestiegene Mietkosten, der Auszug des Ex-Partners oder eine längere Reise: Für die Untervermietung einer Wohnung oder eines Zimmers gibt es gute Gründe. Nehmen Hauptmieter dabei mehr ein, als sie selbst an ihren Vermieter bezahlen, hat das steuerliche Konsequenzen. Denn grundsätzlich müssten Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung in der Steuererklärung angegeben werden, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das geschieht in Anlage V. Dies führt aber noch nicht zwangsläufig dazu, dass wirklich Steuern auf diese zusätzlichen Einnahmen zu entrichten sind. Auch die Ausgaben des Hauptmieters, die mit der Untervermietung in Zusammenhang stehen – etwa Miet- und Reparaturkosten oder Kosten für Inserate –, darf er in der Steuererklärung angeben. Sie schmälern die Einnahmen und damit unter Umständen die Steuerlast. Sind die Mieteinnahmen nach Abzug der Ausgaben größer, werden diese ab einer Freigrenze von 520 Euro pro Jahr versteuert.

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