Zehn Steuertipps zum Jahresende

von Redaktion

VON ANDREAS HÖSS UND MICHAEL SCHREIBER

Das alte Jahr neigt sich langsam dem Ende zu – und damit auch die Chance, bei der Steuer den einen oder anderen Euro zu sparen. In bestimmten Fällen sollte man noch bis Ende Dezember aktiv werden, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.

1. Mit einer Blitz-Heirat den Fiskus überraschen

Dieser Steuertipp ist der Klassiker schlechthin: Wer noch schnell im alten Jahr heiratet, kann mitunter einige Euro vor dem Fiskus retten. Das ist vielleicht nicht romantisch, dafür aber lukrativ. Denn das Ehegattensplitting bei der Steuer gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr. Das ist vor allem bei großen Gehaltsunterschieden ein Vorteil. Außerdem kann man für das gesamte Jahr ungenutzte Sparerpauschbeträge des Partners für die eigenen Kapitalerträge geltend machen und so Abgeltungssteuer sparen. Gleiches gilt übrigens, wenn man nach einer Trennung doch wieder zusammenzieht. Keine Sorge, hier reichen laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vier Wochen gemeinsames Wohnen und die Steuervorteile für 2023 werden auch dann nicht zurückgenommen, wenn man sich 2024 doch wieder trennt.

2. Überstunden in Inflationsausgleich umwandeln

Viele Arbeitnehmer müssen Überstunden bis Jahresende abfeiern – können das aber etwa wegen der Auftragslage eigentlich nicht und müssen sie so entweder verfallen oder den Betrieb hängen lassen. Das ist ärgerlich. Doch es gibt einen Ausweg aus dem Dilemma: Der Arbeitnehmer arbeitet weiter und ignoriert den Verfall der Überstunden, der Arbeitgeber zahlt dafür im Gegenzug freiwillig doch noch den steuerfreien Inflationsausgleich, der bis zu 3000 Euro betragen kann. Davon haben beide etwas, auch finanziell, denn es fallen dabei weder Steuern noch Abgaben an. Aber Vorsicht: Der Trick funktioniert nicht, wenn eine Auszahlung von Überstunden als Alternative zum Freizeitausgleich ohnehin bereits im Arbeitsvertrag vorgesehen oder fixiert ist.

3. Noch schnell die Heizung umrüsten

Wer sein Haus ohnehin auf eine klimafreundliche Heizung umrüsten will und sowohl Anlage als auch Handwerker schon besorgt hat, sollte versuchen, die Umrüstung statt etwa nach Weihnachten oder im Frühjahr noch dieses Jahr über die Bühne zu bringen. Denn dann winkt eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von maximal 24 000 Euro. Rüstet man erst nächstes Jahr um, gelten die Regeln des im September verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes. Dort ist ein Zuschuss von höchstens 21 000 Euro vorgesehen – also 3000 Euro weniger.

4. Riester beantragen und Zuschüsse kassieren

Wer eine Altersvorsorge mit einem Riestervertrag plant, sollte diesen vor Jahresende abschließen. Das lohnt sich bei der Steuer. Denn das Finanzamt prüft über die Steuererklärung, ob eine staatliche Zulage ode ein steuersparender Sonderabzug mehr bringt. Wer allein lebt, muss für den vollen Steuereffekt vier Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulage bis Jahresende als Einmalzahlung in seinen Riestervertrag einzahlen. Maximal werden 2100 Euro gefördert. Als Lediger ohne Kinder erhält man für das Gesamtjahr 175 Euro Zulage und muss maximal 1925 Euro aufbringen. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro obendrauf. Wer also drei Kinder hat, bekommt rückwirkend 1175 Euro für 2023. Beantragen muss man den Sonderausgabenabzug in der Steuer über Formular AV. Zahlt man als Gutverdiener die Maximalrate von 1925 Euro ein, spart man 931 Euro Einkommensteuer. Wer bereits einen Riestervertrag hat, sollte jetzt die Zulagen für 2021 bis 2023 beantragen. Denn sonst verfällt der Förderanspruch.

5. Dienstleistungen und Handwerker absetzen

Wer etwas an Haus oder Wohnung reparieren lässt, kann 2023 bis zu 20 Prozent an Handwerkerlöhnen absetzen, eine Rechnung muss vorliegen. Der Steuerbonus beträgt maximal 5710 Euro. Ähnlich ist es mit anderen Dienstleistungen. So sind Pflege- oder Heimleistungen bis zu 20 000 Euro absetzbar. Bei der Kinderbetreuung kann man bis 4000 Euro je Kind geltend machen, bei Schulkosten sind es 5000 Euro pro Kind und bei familiären Unterstützungen sogar bis zu 10 908 Euro.

6. Zweitwohnsitz für Kinder absetzen

Spannend bei Kindern, die auswärts studieren oder arbeiten: Hier kann man doppelte Haushaltsführung abrechnen, sofern die Kinder mindestens zehn Prozent der Wohnkosten der Eltern zahlen. Das Geld kann als Einmalzahlung vor Jahresende fließen. Umgekehrt kann das Kind dann für die Studentenbude rückwirkend bis zu 1000 Euro Miete pro Monat plus Fahrten als Werbungskosten absetzen. Lohnt sich!

7. Altersentlastungbetrag verdoppeln

Rentner, die älter als 64 sind und Miet- und Kapitaleinträge haben, erhalten über die Steuererklärung einen zusätzlichen Freibetrag von maximal 1900 Euro pro Jahr, den Altersentlastungsbetrag. Ihn kann man optimieren. Hat man zum Beispiel zwei Vermietimmobilien, kann man eine auf den Partner oder die Partnerin übertragen. So kommen beide in den Genuss des steuerlichen Freibetrags, der rückwirkend für das Jahr gilt. Das gleiche gilt, bei Wertpapierdepots. Steuerfrei sind solche Schenkung unter Ehepartnern bis zum Wert von 500 000 Euro.

8. Steuererklärung für 2019 abgeben

Wer seine Steuererklärung für 2019 noch nicht abgegeben hat, sollte das jetzt tun: Am 31. Dezember läuft die Frist dafür ab. Auch wenn man dazu keine Lust hat – es lohnt sich! Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer nämlich laut Statistischem Bundesamt 1095 Euro zurück. Wichtig ist dabei, die Steuer nicht erst in den Weihnachtsferien anzupacken, vor allem wenn man die Steuer nicht digital, sondern auf Papier macht. Entscheidend ist nämlich nicht, wann man die Unterlagen in den Briefkasten geworfen hat, sondern wann sie beim Finanzamt eingehen.

9. Als Rentner NV-Bescheinigung vorlegen

Liegt man als Rentner mit seinem steuerpflichtigen Einkommen unter allen Freibeträgen, muss man eigentlich keine Steuer bezahlen. Die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Kursgewinne und Dividenden über 1000 Euro (2000 Euro bei Paaren) behalten Banken dennoch ein und man muss sie über eine Steuererklärung zurückholen. Beantragt man beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für 2023 und legt sie der Bank vor, erspart man sich den Papierkram.

10. Freistellungsaufträge richtig verteilen

Sparer erhalten 1000 Euro an Zinsen, Dividenden oder realisierten Kursgewinnen steuerfrei, Ehepaare 2000 Euro. Gerade wenn man mehrere Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften hat, sollte man prüfen, wo Erträge erzielt wurden und ob dort Freistellungsaufträge vorliegen.

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