Möglich wären zwei Einzeltestamente, in denen jeder die Töchter einsetzt und dem überlebenden Lebensgefährten das Wohnrecht vermacht. Theoretisch kann man ein solches Testament jeweils selbst zu Papier bringen, es gibt aber zwei gewaltige Haken: Zum einen sind gerade Wohnrechtsregelungen relativ kompliziert und sollten deshalb fachmännisch formuliert werden, zum anderen könnte jeder das Testament ohne Wissen des anderen ändern. Die einzig rechtssichere Lösung ist daher ein wechselseitiger Erbvertrag. Dieser bedarf der notariellen Form, was aber auch den Vorteil hat, dass der Notar die Beteiligten neutral berät und rechtssichere Formulierungen wählt. Die Kosten hängen vom Wert des betroffenen Vermögens ab, handelt es sich beispielsweise um 300 000 Euro, so liegen die Notargebühren in der Größenordnung von 1700 Euro.