Geld zurück für Brille, Hörgeräte & Co

von Redaktion

Brille, Hörgeräte, Medikamente – viele Gesundheitskosten übernehmen Patienten selbst. Die gute Nachricht: „Sitzen bleiben müssen Steuerzahlende auf den Kosten nicht unbedingt“, erklären die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Waren die Ausgaben in einem Jahr hoch genug, so lassen sie sich doch steuerlich absetzen.“ Wir erklären, warum es sich manchmal lohnen kann, bestimmte Ausgaben aufzuschieben oder vorzuziehen und welche Ausgaben sich überhaupt von der Steuer absetzen lassen.

Was sich von der Steuer absetzen lässt

Generell zählen laut Lohnsteuerhilfe alle Ausgaben zur Linderung oder Heilung einer Krankheit zu den außergewöhnlichen Belastungen. „Kurz ausgedrückt, alle Kosten oder Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, wie Schienen oder Krücken, sowie Therapien, medizinische oder physiotherapeutische Behandlungen, Honorare für Ärzte und Heilpraktiker, über Fahrtkosten bis zum Kuraufenthalt. Auch Treppenlifte, Badewannen oder Umbauten in der Wohnung können bei bestimmten Gegebenheiten abgesetzt werden.“ Klassiker seien Brillen, Kontaktlinsen, Augen-Laser-Behandlungen, Hörgeräte, zahnmedizinische Behandlungen, Implantate, orthopädische Einlagen und Rollatoren. „In so gut wie jedem Haushalt finden sich Gesundheitsausgaben“, erklären die Experten. Bei Kuraufenthalten komme häufig eine Kurtaxe, Unterbringungskosten und Kosten für die Verpflegung dazu. Letztere würden mit Verpflegungspauschalen abzüglich der Haushaltsersparnis berücksichtigt.

Die eigenen Fahrtkosten zu Praxen, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern oder Therapieeinrichtungen werden den Angaben zufolge bei der Nutzung des eigenen Autos mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer berücksichtigt. „Hierfür sind jedoch Aufzeichnungen über die Termine und Fahrtziele notwendig.“ Für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi müssten Betroffene Quittungen und Tickets aufheben. Das heißt: „Auch Parkkosten können abgesetzt werden, wenn die Parktickets samt Quittungen noch vorhanden sind.“

Rezepte vom Arzt einholen

Generell führt am Sammeln von Belegen kein Weg vorbei: „Für die Anerkennung der Ausgaben ist eine einfache Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich“, erklären die Steuer-Experten. Dies betreffe auch Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zugelassen seien. „Ein Kassenbeleg von der Apotheke reicht dem Finanzamt nicht aus.“ Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente könne man das grüne Rezept einfach in der Apotheke beim Kauf abstempeln lassen.

Demnach werden nicht erstattete Rechnungen über Behandlungen beim Arzt oder Heilpraktiker, zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung, grundsätzlich akzeptiert. „Nur in manchen Fällen, wie zum Beispiel einem Kuraufenthalt oder einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt benötigt.“

Kosten in einem Jahr anhäufen

Wer Gesundheitskosten absetzen will, sollte strategisch vorgehen. „Damit sich die Kosten in der Steuererklärung auswirken, sollten die Ausgaben in einem Jahr gehäuft werden“, rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Denn je höher die Summe für Gesundheitsausgaben im Kalenderjahr ausfalle, desto leichter werde die „individuelle Zumutbarkeitsgrenze“ überschritten – und desto mehr springt steuerlich heraus. Die „zumutbare Eigenbelastung“ wird vom Finanzamt festgesetzt und hängt von der Veranlagungsart, der Kinderzahl im Haushalt und der Einkommenshöhe ab. „Sie liegt zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.“ Erst wenn dieser Wert überschritten werde, wirken sich die Ausgaben steuermindernd aus.

So lassen sich die Ausgaben absetzen

Wichtig: Nur die eigenen Kosten dürfen Betroffene beim Finanzamt geltend machen. „Zahlungen und Zuschüsse von Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder der Rentenversicherung sind bei der Kostenaufstellung für das Finanzamt in Abzug zu bringen, denn was nicht selbst finanziert wurde, darf nicht geltend gemacht werden.“ Daher ergebe es Sinn, in dem Jahr, in dem das Budget schon stark belastet sei, weitere Ausgaben zu tätigen. „Ganz konkret heißt das, wenn zum Beispiel kürzlich die Zähne saniert wurden, dann sollte bei Bedarf gleich die neue Gleitsichtbrille angeschafft und der Medikamentenschrank – mit Rezept versteht sich – auf Vorrat befüllt werden“, lautet der Tipp der Experten. sh

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