Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel Kaution. Das Geld sichert Eigentümer gegen Schäden ab, die der Mieter an der Immobilie verursachen könnte. Manchmal verständigen sich beide Seiten aber auch auf eine Mietbürgschaft: Dabei garantieren etwa Eltern, Freunde oder Verwandte die Mietzahlung, falls der Mieter diese nicht begleicht.
In Ballungsgebieten sind Mietbürgschaften an der Tagesordnung: Sie stellen für Vermieter eine zusätzliche Sicherheit dar. Beim Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt kann das Stellen eines Bürgen für Mieter also Vorteile bringen. Mehr noch: Für Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen ist es oftmals sogar die einzige Möglichkeit, an eine Wohnung zu kommen – oder an eine Gewerbeimmobilie für die berufliche Selbstständigkeit. So sei bei Auszubildenden, Freiberuflern, Gründern und Studenten das Stellen einer Bürgschaft total üblich, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.
Haftungsrisiko
Vielfach bürgen Eltern. Bei allem Willen, den Nachwuchs zu unterstützen, sollten sie die Übernahme der Zahlungsverpflichtung gut bedenken. Denn: „Bürgen stehen komplett für alles ein, was mit dem Mietverhältnis zu tun hat“, sagt Erik Uwe Amaya, Direktor des Eigentümerverbands Haus & Grund.
Sie haften nicht nur komplett für Mietausfälle, sondern auch für offene Nebenkosten, Zinsen auf Mietausfälle und Schadenersatz bei Beschädigungen. Darüber hinaus übernehmen Bürgen auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Streit mit dem Vermieter eskaliert – und im schlimmsten Fall eine Räumungsklage ins Haus steht. „Leistet der Mieter selbst gar keine Zahlungen mehr und eine Räumungsklage läuft, summieren sich leicht 15 Monate Miete“, rechnet Rechtsanwältin Beate Heilmann vor. „Man sollte nur bürgen, wenn man über das Geld verfügt, um für den Mieter einzuspringen“, sagt Heilmann, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.
Bei Garantien für Fremde rät Heilmann wie Amaya zu äußerster Zurückhaltung. Außenstehende könnten nicht überblicken, „wie redlich jemand ist und ob er grundsätzlich bereit und fähig ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Da könnte es Bürgen schnell treffen“, so die Rechtsanwältin.
Wie häufig es zu Ausfällen kommt, lässt sich nur bei Kautionsbürgschaften beziffern, die sich anders als die Mietbürgschaft nicht auf die regelmäßige Mietzahlung, sondern auf die Kaution beziehen. Banken und Versicherungen, die solche Bürgschaften anbieten, schätzen, dass in rund zehn Prozent der Fälle die bürgenden Institute einspringen müssen.
Kaution
Nach dem Wohnungsmietrecht dürfen Eigentümer übrigens keine zusätzliche Mietbürgschaft fordern, wenn sie eine Kaution verlangen. Beides zusammen wäre eine unzulässige Übersicherung von Ansprüchen. „Entscheiden Eigentümer sich für die Bürgschaft, sollten sie auf die Barkaution verzichten“, sagt Erik Uwe Amaya. Auf Umwegen ist die Doppel-Sicherung dennoch möglich. „Die Konstruktion ist zulässig, wenn Mieter die Bürgschaft von sich aus freiwillig anbieten“, erläutert Heilmann. Im Streitfall müssen Vermieter nachweisen, dass Wohnungsinteressenten und ihre Bürgen die Zusatzabsicherung von sich aus angeboten haben.
Fazit
Wer eine Bürgschaft unterschreibt, geht eine Zahlungsverpflichtung ein – sie kann Bürgen an ihre finanziellen Grenzen bringen. Daher sollten die das gewagte Unterfangen allenfalls zugunsten von sehr vertrauten, verlässlichen Menschen in Erwägung ziehen. Das sind meistens die eigenen Kinder und Eltern.