STEUERN

Vorsicht bei Riester-Kündigung

von Redaktion

Die Riester-Rente auflösen, um Beiträge zu sparen und das angesparte Kapital freizusetzen? Über einen solchen Schritt sollte man besser zweimal nachdenken. Denn: Eine Kündigung sorgt nicht nur dafür, dass die bislang gezahlten staatlichen Zulagen abgezogen werden. Es können sich auch steuerliche Folgen daraus ergeben. So oder so muss man damit rechnen, dass nach der Kündigung nicht der gesamte angesparte Betrag überwiesen wird. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Der Grund: Wurden staatliche Zulagen bezahlt, muss der Riester-Anbieter diese einbehalten. Ebenfalls einbehalten muss er unter Umständen Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, sofern das angesparte Kapital im Laufe der Zeit Erträge – zum Beispiel in Form von Zinsen – abgeworfen hat. Mit Auflösung des Vertrags führt der Riester-Anbieter diese Abgaben ans Finanzamt ab. Deshalb ist unter Umständen eine Beitragsfreistellung die bessere Alternative, um etwa einen finanziellen Engpass zu überbrücken – auch hier sollte man sich vom Versicherungsunternehmen beraten lassen, rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.

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