Zusammen mit dem Heizungsgesetz wurde auch eine neue Förderung des Heizungstausches beschlossen:
Zuschuss: Die Grundförderung von 30 Prozent der Kosten sollen alle Eigentümer bekommen. Dazu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent. Außerdem gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.
Höchstgrenze: Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30 000 Euro begrenzt. Maximal kann es für eine neue Heizung – bei einem Fördersatz von 75 Prozent – also 22 500 Euro Zuschuss geben.
Kredit: Neu eingeführt werden soll ein zinsverbilligter Kredit, den beantragen kann, wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90 000 Euro hat.
Pellets: Seit gestern ist zudem klar, dass auch der Einbau neuer Holz- und Pelletheizungen künftig gefördert wird. Wer ab dem 1. Januar eine solche Heizung anschafft, der hat wei bei Wärmepumen einen Anspruch auf Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, wie SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch erklärte. Auch die Sozialkomponente von bis zu weiteren 30 Prozent Erstattung bei niedrigen Einkommen sei für Biomasse-Anlagen möglich. Aus Ampel-Koalitionskreisen hieß es, dass der zusätzliche Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für frühzeitigen Wechsel für Holzheizungen nur dann bezahlt werden soll, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe ergänzt werden. mm