Die Förderung

von Redaktion

Zusammen mit dem Heizungsgesetz wurde auch eine neue Förderung des Heizungstausches beschlossen:

Zuschuss: Die Grundförderung von 30 Prozent der Kosten sollen alle Eigentümer bekommen. Dazu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent. Außerdem gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.

Höchstgrenze: Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30 000 Euro begrenzt. Maximal kann es für eine neue Heizung – bei einem Fördersatz von 75 Prozent – also 22 500 Euro Zuschuss geben.

Kredit: Neu eingeführt werden soll ein zinsverbilligter Kredit, den beantragen kann, wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90 000 Euro hat.

Pellets: Seit gestern ist zudem klar, dass auch der Einbau neuer Holz- und Pelletheizungen künftig gefördert wird. Wer ab dem 1. Januar eine solche Heizung anschafft, der hat wei bei Wärmepumen einen Anspruch auf Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, wie SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch erklärte. Auch die Sozialkomponente von bis zu weiteren 30 Prozent Erstattung bei niedrigen Einkommen sei für Biomasse-Anlagen möglich. Aus Ampel-Koalitionskreisen hieß es, dass der zusätzliche Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für frühzeitigen Wechsel für Holzheizungen nur dann bezahlt werden soll, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe ergänzt werden.  mm

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