Sieben Irrtümer zum Heizungsgesetz

von Redaktion

Wie Deutschland in Zukunft heizen soll – diese Frage wurde über Monate höchst emotional diskutiert. Zu Vorbehalten kamen Missverständnisse und Falschinformationen. Die Stiftung Warentest hat sich im neuen „Finanztest“-Heft (Dezember) mit den häufigsten Irrtümern beschäftigt.

Alte Gas- und Ölheizungen werden verboten

Das stimmt zwar, es gilt aber pauschal erst ab dem Jahr 2045. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, auch abhängig von der Wärmeplanung der Kommunen. Selbst der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen bleibt erlaubt. Aber: Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut, muss dafür sorgen, dass die Anlage zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. Aber auch das gilt nur „im Prinzip“, wie die Finanztest-Experten schreiben. Tatsächlich gilt die Vorschrift zunächst nur für Häuser, für die ab dem Jahr 2024 in einem Neubaugebiet ein Bauantrag gestellt wird. Geht eine Heizung irreparabel kaputt, ist für eine Übergangszeit von fünf Jahren der Einbau jeder Art von fossiler Heizung erlaubt.

Auch Holzheizungen darf man nicht mehr einbauen

Das war im ersten Entwurf des Heizungsgesetzes tatsächlich vorgesehen, wurde aber geändert. Heizungsanlagen, die Biomasse wie Pellets, Scheitholz- oder Hackschnitzel verbrennen, gelten nun als klimaneutrale Option, die die 65-Prozent-Regel erfüllt.

Eine Wärmepumpe im Altbau lohnt sich nicht

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet und wie viel Strom sie verbraucht, hängt zwar auch vom Dämmstandard des Hauses ab. Nach einem Test von Wärmepumpen durch die Stiftung braucht eine gute Wärmepumpe in einem nur mittelmäßig gedämmten Haus mit 140 Quadratmetern Grundfläche und einem Wärmebedarf von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr etwa 5000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Bei einem günstigen Wärmepumpentarif von 30 Cent je kWh würden die Stromkosten für die Wärmepumpe in dem Musterhaus 1500 Euro im Jahr betragen, bei einer Gasheizung wären es beim derzeitigen Gaspreis von 12 Cent je kWh etwa 2500 Euro.

In Neubauten muss eine Wärmepumpe eingebaut werden

Falsch. Möglich sind in Neubaugebieten alle Optionen, die die sogenannte 65-Prozent-Regel erfüllen, also zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien heizen. Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe, so „Finanztest“.

Am besten, man baut jetzt noch schnell eine fossile Heizung ein

Das ist nach Ansicht aller Experten eine denkbar schlechte Lösung. Fossile Brennstoffe haben keine Zukunft mehr. Jede Gas- oder Ölheizung, die ab 2024 neu eingebaut wird, muss schrittweise Erneuerbare Energien nutzen. Ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Spätestens 2045 dürfen sie gar kein Öl und Gas mehr nutzen. Welche Mengen Biogase, Bioöle, Wasserstoff oder ähnliches in Zukunft zur Verfügung stehen, ist völlig unklar, auch was diese Energieträger kosten werden, warnen die Tester. Dazu kommen unkalkulierbare Kostensteigerungen durch die CO2-Bepreisung. „Heute noch eine fünfstellige Summe in eine neue Gas- und Ölheizung zu investieren, kann sich als teure Fehlentscheidung herausstellen.“

Ein altes Haus, das man kauft oder erbt, muss man komplett sanieren

Niemand ist zu einer Sanierung verpflichtet – grundsätzlich. „In einigen wenigen Fällen“ allerdings, wenn etwa die oberste Geschossdecke nicht gedämmt oder die Heizanlage älter als 30 Jahre sei, müssen die neuen Eigentümer hier innerhalb von zwei Jahren tätig werden. Bei einem Eigentümerwechsel sei aber ein guter Zeitpunkt, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Wenn sich der neue Eigentümer freiwillig dazu entschließt, dann schreibt das Gesetz bestimmte Standards vor, erklären die Fachleute.

Bereits seit mehreren Jahren schreibt im Übrigen das Gebäudeenergiegesetz vor, dass Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses eine Energieberatung in Anspruch nehmen müssen.

Mieter betrifft das Heizungsgesetz nicht

Nicht unmittelbar, aber wenn Vermieter nach den Vorgaben eine neue Heizanlage verbauen, können bis zu zehn Prozent der Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Die staatlichen Förderungen müssen zuvor von der Summe abgezogen werden. Wenn Vermieter keine Förderung bekommen, dürfen sie höchstens acht Proeznt der Kosten umlegen. Die Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat angehoben werden.

Grundsätzlich gelten Austauschpflichten zwar auch für Häuser mit Etagenheizungen, allerdings gelten hier besonders lange Übergangsfristen.  mm

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