LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie wird der Haus-Verkauf besteuert?

von Redaktion

Anton I.: „Wir möchten unser Haus an unsere Tochter zum Selbstbezug gegen einen Kaufpreis von 600 000 Euro übergeben. (Marktwert 1,0 bis 1,2 Millionen Euro). Den Kaufpreis würden wir für unsere beiden anderen Töchter (je 300 000 Euro) als Erbausgleich verwenden. Wenn nun das Finanzamt den Kaufpreis in dieser Höhe nicht akzeptiert, können/müssen wir die Differenz als Schenkung ergänzen? Sollten wir innerhalb der nächsten zehn Jahre ableben, ist dann eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer fällig?“

Was Sie vorhaben, gilt steuerrechtlich als gemischte Schenkung: Sie verkaufen an Ihre Tochter zu einem günstigeren Preis, die Differenz zum Marktwert ist eine Schenkung. Allerdings haben Sie im Verhältnis zu Ihrer Tochter jeweils einen Freibetrag von 400 000 Euro, der alle zehn Jahre ausgenutzt werden kann. Daher ist das Ganze steuerfrei.

Gehen wir also vom Höchstwert von 1,2 Millionen Euro aus, so haben Sie zusammen Ihrer Tochter 600 000 Euro geschenkt, jeder von Ihnen also 300 000 Euro. Da der Freibetrag jeweils 400 000 Euro beträgt, könnten Sie in den nächsten zehn Jahren Ihrer Tochter somit noch 100 000 Euro steuerfrei schenken oder vererben. Was darüber hinausgeht, wäre steuerpflichtig.

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