Luxusobjekt senkt Steuerlast nicht

von Redaktion

Schreibt eine vermietete Luxusimmobilie Verluste, dann können diese nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden, um so weniger Steuer zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/21). Hat eine Immobilie mehr als 250 Quadratmeter Wohnfläche, gehen die Finanzbehörden nämlich davon aus, dass die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegeln kann und das Objekt somit nicht gewinnbringend vermietet werden kann. Bei einer solchen Aussicht gilt die Vermietung als Liebhaberei. Anderes gilt nur, wenn man anhand der Einkünfte regelmäßig belegen kann, dass mit dem Objekt über einen Prognosezeitraum von 30 Jahren ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden kann.

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