RECHT

Gericht erlaubt Untervermietung Schlechte Leistung ist zu beweisen

Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seiner Wohnung untervermieten, um damit seine Mietkosten zu verringern. Das sei als berechtigtes Interesse zu werten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt. Es sei nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze. Im vorliegenden

Donnerstag, 6. November 2025

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